Debut
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- Artikel-Nr.: SW10447
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Debut® ist ein hochaktives Herbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe zur Bekämpfung von dikotylen Unkräutern im Rübenanbau und Chicorée (§ 18 Genehmigung).
Der Wirkstoff Triflusulfuron Methyl wird von Pflanzen überwiegend über die Blätter, zu einem geringen Anteil auch über die Wurzeln aufgenommen und sehr schnell in der Pflanze verteilt. In den Pflanzen hemmt er das Enzym Acetolactat-Synthase (ALS). Dadurch wird das Wachstum der Unkräuter gehemmt und es beginnt ein Absterbeprozess, der sich über mehrere Wochen erstrecken kann. Die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz der sensitiven Unkräuter zur Kulturpflanze endet praktisch bei der Behandlung. Der Wirkstoff wird in Zuckerrüben und Futterrüben sowie Chicorée schnell abgebaut. Aufgrund des Wirkmechanismus wird der beste Bekämpfungserfolg durch Anwendung auf kleine, intensiv wachsende Unkräuter und bei wüchsigen Witterungsbedingungen (optimale Temperatur: 10 °C - 24 °C) erzielt.
Vorteile:
- Hohe Sicherheit in der Wirkung auf Klettenlabkraut, Kamille und Ausfallraps sowie auf weitere Problemunkräuter
- Verhinderung der Ausbreitung von Problemunkräutern auf Nichtbefallsflächen
- Hohe Flexibilität im Einsatztermin
- Sichere Wirkung auch bei Trockenheit
Wirkstoff: 486 g/kg Triflusulfuron (48,6 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 034161-00
Hersteller: FMC
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.