Malvin WG (10kg)

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- Artikel-Nr.: SW10554
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Hochkonzentriertes, organisches Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz in Kernobst gegen Apfel- und Birnenschorf, gegen Obstbaumkrebs, gegen Bitterfäule an Süß- und Sauerkirschen und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst. Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden auch Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria (Obstbaumkrebs), Gloeosporium, Monilia und Botrytis mit erfasst. MALVIN WG ist besonders kulturverträglich und fördert gesunden Blattstand, die Ausbildung eines dichtzelligen Fruchtschalengewebes sowie die Verkorkung und Heilung von Risswunden auf der Fruchtoberhaut. MALVIN WG ist uneingeschränkt im integrierten Obstbau einsetzbar.
Vorteile:
- MALVIN WG ist breit zugelassen und kontrolliert einige der Hauptkrankheiten auf einer Vielzahl an Kulturen (Apfel, Birne, Brombeere, Erdbeere, Süß- und Sauerkirschen, uvm.)
- Keine Resistenz-Probleme aufgrund Multi-site Wirkmechanismus
- Die Formulierung als anwenderfreundliches Granulat ohne Schaumbildung bedeutet freie Düsen, freie Filter und hohe Schlagkraft
- Unschädlich für Nützlinge
- MALVIN WG hat sich im Markt seit Jahren als hervorragendes Kontaktfungizid zur Schorfkontrolle in Apfel und Birnen bewährt
Wirkstoff: 800 g/kg Captan
Hersteller: Arysta
Zulassungsnummer: 005177-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS422) Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
(ST1102) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(ST1203) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.