GALLANT SUPER
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 2 | 44,56 € * | 44,56 € * / 1 Liter |
ab 3 | 43,67 € * | 43,67 € * / 1 Liter |
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- Artikel-Nr.: 034286-00.2
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Gallant Super ist ein selektives Gräserherbizid in Zucker- und Futterrüben, Ackerbohnen, Futtererbsen sowie in Winterraps (Nachauflauf-Herbst).
Wirkstoff: 104g/l Haloxyfop-P
Zulassungsnummer: 034286-00
Hersteller: Dow AgroSciences GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille, Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel, festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel), Gummischürze und Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Die Richtlinien für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen!