Cantus Gold

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- Artikel-Nr.: 025533-00.1
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Cantus Gold
Fungizid gegen Weißstängeligkeit, Rapsschwärze, Wurzelhals- und Stängelfäule in Raps sowie gegen Sclerotinia-Arten in Sonnenblume. Cantus Gold ist ein bewährtes Standardfungizid zur Blütenbehandlung im Raps. Es bietet einen sicheren Schutz gegen alle wichtigen Abreifekrankheiten (z.B. Sclerotinia und Alternaria) und besitzt dabei ein sehr gute Dauerwirkung. Parallel vitalisiert es die Pflanze und hilft bei der Bewältigung von Stressphasen durch z.B. Trockenstress.
Wirkstoff: 200g/l Boscalid (Gew.-%:17,9); 200g/l Dimoxystrobin (Gew.-%:17,9)
Zulassungsnummer: 025533-00
Hersteller: BASF SE
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzen Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
- (SPo5) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.