Break Thru SP 133

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- Artikel-Nr.: SW11213
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
BREAK-THRU® SP 133 ist ein Haft- und Eindringmittel, welches besonders durch seine exzellente Haftwirkung und langsame aber bemerkenswerte Ausbreitung auf schwierig zu benetzenden Oberflächen überzeugt. BREAK-THRU® SP 133 schleust Wirkstoffe zuverlässig durch die Wachsschicht in die Pflanze.
Vorteile von BREAK-THRU® SP 133:
- Zusatzstoff zur besseren Verteilung und Ausnutzung von Pflanzenschutzmitteln und Blattdüngern
- Sticker
- Penetrator
- Driftverminderer
- Sehr gute Pflanzenverträglichkeit
- Geringe Schaumneigung
- Sowohl in sauren als auch in alkalischen Spritzlösungen stabil
Unterschied zu vielen herkömmlichen Additiven:
- Sticker/Penetrant aus nachwachsenden Rohstoffen
- 100% Mischung von Fettsäureestern (80% Fettsäureester und 20% Polyglycerolester)
- Leicht biologisch abbaubar
- Keine Gefahrstoff-Einstufung
Das Produkt entspricht folgenden Verordnungen/Richtlinien:
- Betriebsmittelliste Deutschland, resp. FiBL-Liste Öko-Verarbeitung
- Demeter Deutschland
- Demeter International
- Ecovin Deutschland
- Gäa Deutschland
- Naturland Deutschland
- VO (EG) 834/2007
- Die bei der Richtlinie „VO (EG) 834/2007“ angegebenen Einschränkungen gelten auch für die anderen aufgeführten Richtlinien
Wirkstoff: 80% Fettsäureester und 20% Polyglycerolester
Hersteller: AlzChem
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Einstufung von BREAK-THRU® SP 133:
- Kein Gefahrgut
- Wassergefährdungsklasse: WGK 2