Toledo
zzgl. MwSt. zzgl. Versandkosten
ausverkauft, zurzeit nicht lieferbar
- Artikel-Nr.: SW11052
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Saatgutbehandlungsmittel zum Schutz von Weizen, Roggen und Triticale vor pilzlichen Krankheiten.
Wirkstoff: 37,5 g/l Fluoxastrobin, 37,5 g/l Prothioconazol
Hersteller: BAYER
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SE1201) Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS2203) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS6201) Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SF6142) Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
(SF6161) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
(SF618) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten. Behandeltes Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut.
(NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.
(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Die im Zusammenhang mit den "Festgesetzten Anwendungsgebieten" aufgeführten "Festgesetzten Anwendungsbestimmungen" und anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten