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Produktinformationen "Vizura"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Der Stickstoff-Stabilisator für Gülle und Biogasgärreste

Warum Vizura®
Der Stickstoff wird im Boden schnell zu Nitrat umgewandelt, abhängig von Temperatur, Bodenfeuchtigkeit und Bodenzustand. Durch den Zusatz von Vizura

Wirkungsweise
Vizura® ist ein Stickstoff-Stabilisator, der die Stickstoff-Effizienz von Gülle und Biogasgärresten steigert.

Vizura® kann in Kombination mit stickstoffhaltigen flüssigen organischen Düngemitteln aus Gülle und Biogasgärreste in Dosierungen zwischen 1 l/ha Vizura (174 g/ha DMPP) und 3 l/ha Vizura (522 g/ha DMPP) angewendet werden.

Stickstoff in der Gülle und in Biogasgärresten unterliegt im Boden einer schnellen Umwandlung zu Nitrat, abhängig von Temperatur, Bodenfeuchtigkeit und Bodenzustand. Durch den Zusatz von

Vorteile:
  • Stabilisierung des Ammonium-Stickstoffs im Boden über mehrere Wochen
  • Deutliche Steigerung von Ertrag und Qualität
  • Schutz der Umwelt durch weniger Nitrat-Auswaschung ins Grundwasser
  • Weniger Lachgas-Emissionen in die Atmosphäre

Wirkstoff: DMPP (3,4-Dimethylpyrazol Phosphat)

Hersteller:
BASF

Anwenderhinweise

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe (Nasenhöhle, Speicheldrüse) schädigen nach längerer oder wiederholter Exposition. 
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. 
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese 
P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. 
P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. 
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. 
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. 
P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren. 
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang be- hutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglich- keit entfernen. Weiter ausspülen. 
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwa- schen oder duschen. 
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für unge- hinderte Atmung sorgen. 
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen her- beiführen. 
P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. 
P363 Kontaminierte Kleidungvor erneutem Tragen waschen. 
P405 Unter Verschluss lagern. 
P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosionsbeständiger Innenausklei- dung aufbewahren. 
P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.