Produktinformationen "Vitanica P3"
- Hochkonzentriertes Algenextrakt mit Kalium dominanter Formel
- Fördert das Wurzelwachstum und die Widerstandskraft
- Verursacht keinen Massenwuchs
Vitanica® P3 ist eine NK-Düngerlösung 5-10 mit Bor, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdan und Zink. Vitanica® P3 dient der Vitalisierung und Stabilisierung der Pflanzen. Die Basis für die Gewinnung der Vitalstoffe liefert eine spezielle Meeresalge, Ecklonia maxima. In einem besonders schonenden Kaltpressverfahren werden die Zellinhaltsstoffe herausgefiltert. Nur dieses Konzentrat mit den biostimulativen Inhaltsstoffen findet Verwendung, ohne organische Rückstände.
Vitanica® P3 fördert die Wurzelneubildung und deren Verzweigung im Boden. Vitanica® P3 verbessert die Photosyntheseleistung, erhöht die Widerstandskraft und macht die Gräser unempfindlicher gegen Stresssituationen. Der hohe Kaligehalt sowie Stickstoff und die chelatisierten und damit vor Festlegung geschützen Spurennährstoffe ergänzen und unterstützen die Wirkung und sichern auch auf sandigen sorptionsschwachen Standorten ein gesundes Wachstum. Vitanica® P3 wird während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt. Abklingende Düngewirkungen können durch die Anwendung von Vitanica® P3 rasch ausgeglichen werden.
Hersteller: COMPO EXPERT
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Nähere Hinweise finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.