Produktinformationen "UPL Schwefel 825 FL"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
UPL Schwefel 825 FL ist ein flüssiger, schwefelhaltiger Blattdünger mit Netzmitteleffekt. Die sehr kleinen elementaren Schwefelpartikel, die sich auf der Blattoberfläche befinden, werden schnell zur Sulfatform umgewandelt. Der Schwefel wird über die Blätter aufgenommen und steht der Pflanze damit für ihre physiologischen Stoffwechselprozesse schnell zur Verfügung. Durch die sehr gute Haftfähigkeit ist eine bessere Regenbeständigkeit und längere Dauerwirkung gegeben. UPL Schwefel 825 FL beugt latentem Schwefelmangel vor und optimiert damit die Stickstoff-Effizienz, erhöht die Qualität (Rohprotein im Getreide, Ölgehalt im Raps, Vitamingehalt im Gemüse) sowie die Frosthärte.
Wirkstoff: 57,3 % Elementarer Schwefel flüssig (825 g/l S)
Hersteller: UPL
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Allgemeine Empfehlung Bei Unfall oder Unwohlsein sofort einen Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen.
Bei Unwohlsein : GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach
Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein
GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel
vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Produktinformation lesen.