Produktinformationen "Turbine"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Frühjahr
Sehr gut bis gut bekämpfbar: Acker-Hellerkraut, Ackersenf, Acker-Vergissmeinnicht, Ampferknöterich,
Ausfallraps, Ausfallsonnenblumen, Flohknöterich, Hederich, Hirtentäschel, Hundspetersilie (bis 4 Blatt),
Kamille-Arten, Klatsch-Mohn, Kletten-Labkraut, Kornblume, Rainkohl, Vogelmiere, Windenknöterich
Kletten-Labkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher erfasst.
Ausreichend bekämpfbar:
Ackerhohlzahn
Nicht ausreichend bekämpfbar: Ehrenpreis-Arten, Stiefmütterchen, Taubnessel- und Gänsefuß-Arten
Nicht bekämpfbar:
Ackerwinde, Erdrauch, Gräser
Herbst
Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf und andere Kruziferenunkräuter, Acker-Vergissmeinnicht, Aus-
fallraps, Hirtentäschel, Kamille-Arten, Klatsch-Mohn, Vogelmiere
Gute Wirkungsunterstützung in Tankmischung mit Standardherbiziden
Kletten-Labkraut, Kornblume
Nicht ausreichend bekämpfbar: Ehrenpreis-Arten, Stiefmütterchen, Taubnessel
Wirkstoff:
100 g/l 6-Benzyladenin
Hersteller: Plantan
Zulassungsnummer: 008452-00
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH208: Enthält 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk
(z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht
in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßen-
abläufe verhindern.)