Produktinformationen "Traxos"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Traxos
Herbizid zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz, Gemeinem Windhalm und Weidelgras-Arten in Winterweichweizen, Winterroggen und Wintertriticale im Nachauflauf Herbst oder Nachauflauf Frühjahr. Traxos hat eine reine Blattwirkung, d.h.die Wirkung ist unabhängig von der Bodenfeuchte, allerdings müssen die Ungräser aufgelaufen sein. Es werden keine Ungräser erfasst, die nach der Behandlung mit Traxos auflaufen. Traxos gehört zur HRAC-Klasse A und ist daher akut resistenzgefährdet. Der Einsatz sollte daher immer in Verbindung mit einem Bodenherbizid erfolgen.
Empfehlung zur Bekämpfung von Windhalm: Sollte vorwiegend mit Bodenherbiziden erfolgen, da diese meist eine sehr gute Wirkung auf Windhalm haben und nicht resistenzgefährdet sind.
Empfehlung zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz: Vorlage eines Bodenherbizides wie z.B. Herold SC (0,5 l/ha) oder Malibu (3,0 l/ha) und Nachlage von 0,9 l/ha Traxos im Spätherbst oder Frühjahr.
Wirkstoff: 25 g/l (2,5 Gew.-%) Pinoxaden; 25 g/l (2,5 Gew.-%) Clodinafop-propargyl; 6,25 g/l (0,625 Gew.-%) Cloquintocet-mexyl
Zulassungsnummer: 026557-00
Hersteller: Syngenta Agro GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.