Produktinformationen "Traciafin"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Fungizid mit breiter und sicherer Wirkung in Weichweizen, Hartweizen Gerste, Winterroggen, Hafer, Triticale und Winterraps.
Wirkstoff: 250 g/l Prothioconazol (25% w/w)
Zulassungsnummer: 00A398-00/00
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informatioen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF275-7AC) Es
ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit
direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7
Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und
festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(VA277) Bei
der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von
unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m
eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät
erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14.
Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.