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Produktinformationen "Tilmor"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Tilmor

Fungizid gegen pilzliche Krankheiten sowie zur Erhöhung der Stand-und Winterfestigkeit im Raps. Durch eine innovative Formulierung konnte die Wirkstoffaufnahme um 20% gegenüber den Vergleichsmitteln gesteigert und gleichzeitig die Regenfestigkeit beschleunigt werden (nach 15 min sind 60% der Wirkstoffe vor Auswaschung geschützt). Der Wirkstoff beeinflusst hauptsächlich das Längenwachstum im oberen Teil der Pflanze. Das führt zu einer guten Einkürzung bei gleichzeitig weiter wachsenden Wurzeln. Durch die kräftige Wurzel kommt der Raps besser durch den Winter und kann mehr Nährstoffe speichern. Folge: Der Raps hat einen klaren Startvorteil im Frühjahr, den er Ihnen mit Höchsterträgen dankt. Gleichzeitig sorgen die beiden Wirkstoffe Prothioconazol und Tebuconazol für eine hervorragende Phoma-Wirkung.

Raps Empfehlung: 4-Blatt-Stadium: 0,7 l/ha Tilmor

                              8-Blatt-Stadium: 1,0 l/ha Tilmor

 

Wirkstoff: 80g/l Prothioconazol;160g/l Tebuconazol

Zulassungsnummer: 006855-00

Hersteller: Bayer CropScience

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)

  • (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.