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Tanika Mais Combo 3x 1l + 5l + 5l

Produktinformationen "Tanika Mais Combo 3x 1l + 5l + 5l"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Tanika Mais Combo ist eine Terbuthylazin-freie Komplettlösung für den Mais. Durch die Wirkstoffe Nicosulfuron, Mesotrione und Fluroxypyr werden sowohl Unkräuter als auch Gräser sicher bekämpft.

Die Tanika Mais Combo ist eine Komplettlösung gegen breite Mischverunkrautungen im Mais. Sie enthält die drei Wirkstoffe Fluroxypyr, Nicosulfuron und Mesotrione. Die Kombination von dikotylen und monokotylen Wirkstoffen ergibt ein breites Wirkungsspektrum gegen wichtige einjährige Unkräuter und Gräser. Alle drei Wirkstoffe sind überwiegend blattaktiv, Mesotrione und in geringem Umfang Nicosulfuron wirken auch über den Boden.

Vorteile:
- Starke Wirkung gegen Windenknöterich
- Wirkt zuverlässig ohne Terbuthylazin
- Wirkungsbooster gegen Knöterich-Arten
- Mischbar mit Bodenherbiziden

Wirkstoff: 100 g/l Mesotrione (9,2 % w/w) (Enthält bis zu 19 g/l Phosphorsäure zur Regulierung des pH-Wertes.)

Hersteller:
Nufarm

Zulassungsnummer: 008818-00

Anwenderhinweise

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Siehe Gebrauchsanleitung des Produkts.