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TARGA SUPER

Produktinformationen "TARGA SUPER"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Bekämpfung gegen Ungräser in Raps, Ackerbohnen, Eiweisserbsen, Kartoffeln, Kenaf, Lein, Sojabohnen, Sonnenblume, Zucker- und Futterrüben, Obst, Beeren und Gemüse und gegen Gemeine Quecke in ökologische Ackerflächen gemäss Gebrauchsanweisung.

Wirkstoff: 50g/l Quizalofop-P-Ethyl

Zulassungsnummer: 034060-00

Hersteller: Nissan Chemical

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)

  • R20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R38: Reizt die Haut. R41: Gefahr ernster Augenschäden.
  • R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
  • S02: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.