Produktinformationen "Successor 600"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Das bodenaktive Maisherbizid Successor® 600 ist eine gut mischbare Grundkomponente für den Vorauflauf. Das Produkt enthält 600 g/l Pethoxamid (HRAC: 15) und kann als TBA-freie Vorlage in Spritzfolgen eingesetzt werden. Nach der Wirkstoffaufnahme über Wurzeln, Hypokotyl und Keimblätter hemmt es in Ungräsern und Unkräutern die Lipidbiosynthese. Successor® 600 wirkt gut bis sehr gut gegen Hirse-Arten wie Hühnerhirse, Borstenhirse und Fadenfingerhirse, einjährige Rispe und Kamille.
Wirkstoff: 600 g/l Pethoxamid (56,6 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 025078-61
Hersteller: FMC
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn
das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder
selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur
Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B.
Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder
partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4,
wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2))
ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der
Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb
der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu
tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es
nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher
Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden
Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem
Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor
Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-02 Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.