Produktinformationen "Storm Ultra Secure"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Storm® Ultra Secure
Attraktiv wie ein Pastenköder, widerstandsfähig wie ein Block
BASF präsentiert nach jahrelanger Forschungs- und Entwicklungsarbeit einen innovativen, wachsfreien Köder, der die Vorteile von Pasten- und festen Blockformulierungen in einem neuen, fixierbaren Köder-Block, dem Storm® Ultra Köder vereint.
Storm® Ultra ist wie ein Pastenköder hoch attraktiv für Schadnager, sowie äußerst widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse. Die außerordentliche Schmackhaftigkeit für Schadnager wird durch ein wachsfreies, BASF-eigenes Bindemittel ermöglicht. Herkömmliche Köderblöcke haben einen hohen Wachsanteil um eine ausreichende Bindung zu erhalten. Wachs ist bekannterweise geschmacklich nicht attraktiv und beschränkt somit die Annahme durch den Schadnager. Da bereits ein geringer Gehalt an BASF-Bindemittel einen robusten Köder ergibt, sind in Storm® Ultra weit mehr für Schadnager attraktive Inhaltsstoffe enthalten als in herkömmlichen Köderblöcken. Storm® Ultra wird dadurch schneller als Nahrungsquelle akzeptiert und Schadnager nehmen schneller eine tödliche Dosis auf.
Storm® Ultra enthält Flocoumafen, exklusiver Wirkstoff der BASF und stärkstes antikoagulantes Rodentizid gegen Wanderratten und eines der stärksten gegen Mäuse. Storm® Ultra wirkt mit 25 mg/kg Wirkstoffkonzentration zuverlässig als Single-Dose Präparat bereits bei einmaliger Aufnahme. Storm® Ultra wirkt sogar gegen Schadnager die gegen andere, weniger starke Antikoagulantien resistent sind.
Storm® Ultra zeigt ausgezeichnete Wirkung gegen Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus) und Hausratte (Rattus rattus).
Vorteile:
- Ultra Attraktiv - Wachsfreie Rezeptur
- Ultra Effektiv - Resistenzbrecher
- Ultra Schnell - Wirksam schon bei einmaliger Aufnahme
- Ultra Widerstandsfähig - Beständig bei extremen Temperaturen
- Kostengünstig durch geringe Aufwandmenge
Hersteller: BASF
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Gebrauchsanleitung lesen.