Produktinformationen "Sinopia"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Sinopia ist ein Herbizid mit der Wirkstoffkombination aus Metobromuron und Clomazone zur Bekämpfung von Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und Einjährigem Rispengras in Kartoffeln. Sinopia ist eine Mischformulierung aus den beiden Wirkstoffen Clomazone und Metobromuron.
Der Wirkstoff Metobromuron gehört zur chemischen Gruppe der Harnstoffe. Metobromuron wird über Wurzeln und Blätter der Unkräuter aufgenommen und hemmt die Photosynthese am Photosystem II. Der Wirkstoff bleibt über einige Wochen in der oberen Bodenschicht wirksam, somit werden auch später keimende Unkräuter erfasst. Eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit und fein krümelige Struktur des Bodens fördern die Wirkung. Auf Böden mit hohem Humusgehalt kann die Wirkung verringert sein.
Der Wirkstoff Clomazone liegt in der Formulierung kapsuliert vor und hemmt die Bildung von Chlorophyll und Carotinoiden. Die Aufnahme des systemisch wirkenden Wirkstoffs erfolgt vorzugsweise über die Wurzeln und den Spross, ist aber auch über die grünen Pflanzenteile möglich. Die Unkräuter laufen nicht mehr auf oder zeigen unmittelbar beim Auflauf eine starke Ausbleichung und sterben anschließend ab.
Wirkstoff: 400 g/l Metobromuron, 24 g/l Clomazone
Zulassungsnummer: 008550-00
Hersteller: Belchim
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einem Sammelpunkt für gefährlichen Abfall oder Sonderabfall zuführen.
EUH Sätze : EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)