Produktinformationen "Signal 300 ES"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Signal 300 ES ist eine insektizide Saatgutbeize, die die Saat von Winterweizen und Wintergerste beim Auflaufen vor Fraßschäden durch den Laufkäfer (Drahtwurm) und der Getreidebrachfliege schützt.
Wirkstoff: 300 g/l Cypermethrin
Zulassungsnummer: 00A513-00
Hersteller: UPL
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P312+P330 - BEI VERSCHLUCKEN : Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
EUH Sätze : EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.