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Produktinformationen "Siapton"

Überblick
Siapton ist ein rein organischer Biostimulator. Siapton vitalisiert Pflanzen sofort über Blätter und Nadeln. Siapton stärkt Pflanzen natürlich und ohne Umweltbelastung gegen Pilzbefall. Siapton hilft der Pflanze Stress durch Hitze, Trockenheit oder Kälte (Frost) besser zu überstehen. Siapton sichert hohe Erträge bei optimaler Qualität und bestem Geschmack. Siapton verbessert die Aufnahme und Verarbeitung von Nährstoffen aus dem Boden.

Geschichte
Die Erfolgsgeschichte des SIAPTON beginnt bereits Anfang der 70er Jahre, als erstmals eine völlig neuartige Pflanzennahrung auf Aminosäurenbasis entwickelt und auf Betreiben der Christoffel KG, Trier, als eigener Düngemitteltyp im deutschen Düngemittelrecht eingetragen wurde. Inzwischen wird SIAPTON weltweit vertrieben und ist in allen wichtigen Kulturen zu einem unverzichtbaren Produkt geworden. Zum Erfolg von SIAPTON haben sicherlich mehrere Gründe beigetragen; neben dem Zwang zu immer höherer Wirtschaftlichkeit sicherlich auch ein höheres Umweltbewusstsein. Aufgrund der Wirkung von SIAPTON sind die Einsatzgebiete sehr vielfältig. Es wird als Blattdünger und auch in der Fertigation (Bewässerungsdüngung) eingesetzt. 

Wirkungsweise
Die Aminosäuren und kurzkettigen Peptide werden über die Blätter (1) und die Wurzel (6) von der Pflanze aufgenommen und als organische Moleküle schon kurze Zeit nach der Anwendung im pflanzlichen Stoffwechsel wirksam (2).    Die Aminosäuren Siaptons fördern die Aufnahme von Nährstoffen und deren Transport (4,5) in der Pflanze. Die behandelten Pflanzen reagieren sehr schnell mit einer intensiven Grünfärbung, gesundem Pflanzenwachstum und hohen Erträgen. Siapton wird vor allem dann benötigt, wenn an den pflanzlichen Stoffwechsel besondere Ansprüche gestellt werden wie z.B. im Jugendstadium, bei der Blüten- und Fruchtbildung, in Stresssituationen wie Trockenheit, Kälte oder Pflanzenschutzmitteleinsatz.

Gerne senden wir Ihnen eine ausführliche Empfehlung für Ihre Kulturen.

     

Hersteller: Christoffel

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders
Nähere Hinweise finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.

Weiterführende Informationen