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Roundup Powerflex

Produktinformationen "Roundup Powerflex"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Roundup Powerflex

Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern im Freiland auf dem Acker- und Grünland, im Gemüsebau, in Futtererbsen und Ackerbohnen, im Forst und Zierpflanzenbau, Wein- und Obstbau sowie auf Nichtkulturland (Wegen und Plätzen). Der Wirkstoff Glyphosat (480 g/l) liegt in Roundup hochkonzentriert vor, was niedrigere Aufwandmengen als bei klassischen Produkten ermöglicht. Dank hochmoderner Formulierung wird eine hervorragende Wirkung auch bei schwierigsten Bedingungen gewährleistet und die Wartezeit auf ein Minimum reduziert. So beträgt die Wartezeit bei einjährigen Unkräuter nur sechs Stunden und bei Quecke nur 2 Tage.

Egal ob zur Vorsaat oder Stoppelanwendung, auf Stilllegungsflächen, im Nichtkulturland oder auf Forstflächen, Roundup erzielt mit seiner einzigartigen Formulierung überragende Ergebnisse. Wichtig bei der Behandlung ist, dass die Unkräuter und Ungräser aufgelaufen sind und genügend Blattmasse zur Wirkstoffaufnahme gebildet haben. Bei der Behandlung sollte Quecke 3 – 4 Blätter aufweisen und Wurzelunkräuter (Disteln, etc.) ca. 10 – 15 cm hoch sein. Der Einsatz ist während der gesamten Vegetationsphase möglich (auch bei Nachtfrösten bis -4 Grad). Die Wirkung kann durch Zugabe von 2,5 – 5 kg/ha schwefelsaures Ammoniak (SSA) beschleunigt werden bei gleichzeitig höheren Wirkungsgraden.

 

Wirkstoff: 480g/l Glyphosat (588g/l Kalium-Salz)                                                                                             

Zulassungsnummer: 006149-00

Hersteller: Monsanto Agrar Deutschland GmbH

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. 

Weiterführende Informationen

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Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Herbizid zur Anwendung im Freiland auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Wein- und Kernobstbau, im Forst und Zierpflanzenbau sowie auf Nichtkulturland. Die breite Zulassung und sichere Wirkung ermöglichen eine kostengünstige chemische Totalbekämpfung von Unkräutern und Ungräsern sowohl zur Vorsaat als auch auf der Stoppel.    Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (485,6 g/l Isopropylamin-Salz)                                                                                                          Zulassungsnummer: 006281-61 Hersteller: Nufarm Deutschland GmbH Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.  

Inhalt: 20 Liter (5,65 €* / 1 Liter)

113,00 €*