Produktinformationen "Rapsan Turbo"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
In der Vergangenheit war die Rapsherbizidmaßnahme durch die Vorauflaufbehandlung geprägt. Mit der Zulassung von Produkten im Nachauflauf gibt es einen zunehmenden Trend zu Behandlungen nach dem Auflaufen. Mit dem langen Anwendungsfenster bis in den Nachauflauf (BBCH 12) ist Rapsan® Turbo sehr flexibel einsetzbar. Bei ungünstigen Bedingungen (Trockenheit oder Niederschläge), die eine Vorauflauf-Behandlung nicht zulassen, kann durch eine gezielte Behandlung im Nachauflauf die Unkrautbekämpfung sicher erfolgen.
Vorteile
- Im VA und NA zugelassen
- Breites Wirkungsspektrum
- Sehr gute Verträglichkeit
Wirkstoff: 375 g/l Metazachlor + 125 g/l Quinmerac
Hersteller: Plantan
Zulassungsnummer: 024365-00/007
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen (bei Verschlucken).
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 - Einatmen von Staub, Rauch, Gas, Nebel, Aerosol, Dampf vermeiden.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzhandschuhe tragen.
P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
EUH Sätze : EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.