Produktinformationen "Rampa Stop"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Baumleim gegen Ameisen, Ohrwürmer, Frostspanner sowie alle andere kriechende Insekten Gelistest als Pflanzenschutzmittel
Wirkstoff(e)Leime, Wachse, Baumharze Formulierung Paste Packungsgröße(n)Pinseltube Gel 200 ml, Paste 1 Liter, Paste 5 Liter Eigenschaften und Wirkungsweise Durch die Anwendung von Rampastop Paste bildet sich eine mechanische Schranke, die verhindert, dass kriechende Insekten in die Oberteile der Bäumen gelangen. Damit wird die Verwendung von Giftstoffen reduziert oder sogar verhindert, und somit eine gesündere und umweltfreundlichere Produktion gewährleistet .Anwendungsempfehlung Anwendungsbereiche Obstbau: Kernobst, Steinobst: Frostspanner, Ameisen, Ohrwürmer, mit ZeN gegenüber anderen kriechenden Insekten Zierpflanzen: Gehölze: Kastanienminiermotte Anwendungszeit Kastanienminiermotte: März bis Mai Ameisen: März bis Juli Ohrwürmer: April bis September Frostspanner: September bis November
Anwendung Eine Schrumpffolie von etwa 10 cm Breite um den Stamm anbringen und darüber einen Gürtel von ca. 1 - 3 cm Baumleim bilden. Bei älteren Bäumen und rissiger Rinde die Schrumpffolie so anbringen, dass kein Durchgang für Insekten in den Rindenspalten bleibt. Rampastop Paste ist nach Tauchen der Hände in 5%iger Seifenlösung manuell verarbeitbar.Dosierung3 - 5 Liter Rampastop Paste für 100 Bäume (bei einem Stammdurchmesser von 15 cm) wasserfest, ohne toxikologische Einstufung Vorsicht Der Klebstoff ist so nachhaltig, dass auch Warmblüter an ihm haften bleiben können. Wirkungsdauer: 8 - 12 Wochen Rampastop® Baumleimgel für Hobbygärtner Anwendung: Direkt unter die Astverzweigung ein Leimring von circa 10 cm breit auftragen. Rindenspalten gut einpinseln damit keine freien Durchgänge übrigbleiben.
Wirkstoff: Leime, Wachse, Baumharze Formulierung Paste
Hersteller: pro Agro
Zulassungsnummer: 006907-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Siehe Gebrauchsanleitung des Produkts.