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Pronto Plus

Produktinformationen "Pronto Plus"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Fungizid für Getreide.
Gerste, Roggen, Triticale, Weizen: 1,5 l/ha gegen diverse Krankheiten.

Ährenfusariosen, Braunrost, Echter Mehltau, Gelbrost, Netzflecken, Rhynchosporium-Blattflecken, Septoria-Blattdürre, Septoria-Spelzenbräune,
Zwergrost

Wirkstoff: 250 g/l Spiroxamin,133 g/l Tebuconazol

Zulassungsnummer: 024443-00

Hersteller: BAYER

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. 

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
EUH208: Enthält Spiroxamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzanzug/Schutzbrille oder Visier tragen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501: Inhalt/Behälter einer Sammelstelle in Übereinstimmung der örtlichen Vorschriften zuführen. Wiederverwendung der Verpackung verboten.
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.