Porafam Titan Pack 5 l + 2 x 5 l
Produktinformationen "Porafam Titan Pack 5 l + 2 x 5 l "
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
PORAFAM TITAN: Flexibilität und Sicherheit in der Unkrautbekämpfung im Winterraps
Die moderne Landwirtschaft steht vor der Herausforderung, effektive Unkrautbekämpfung mit wechselhaften Wetterbedingungen und individuellen agronomischen Anforderungen zu vereinen. PORAFAM TITAN bietet hier eine innovative Lösung – eine neuartige Herbizidkombination zur Bekämpfung breitblättriger Unkräuter im Winterraps.
Zwei Wirkstoffe – doppelte Wirkung
PORAFAM TITAN kombiniert die Wirkstoffe Aminopyralid und Quinmerac (HRAC-Gruppe 4). Diese wirken sowohl über den Boden als auch über das Blatt und ermöglichen eine gleichbleibende, zuverlässige Bekämpfung breitblättriger Unkräuter wie:
Kamille-Arten
Klatschmohn
Klette
Kornblume
Die Anwendung ist vom Vorauflauf bis zum frühen Nachauflauf möglich, was eine hohe Flexibilität bei der Anpassung an Witterungsbedingungen und Anwendungszeitpunkte bietet.
Erweiterung des Wirkungsspektrums durch Kombination mit FUEGO®
In Kombination mit FUEGO (Wirkstoff: Metazachlor, HRAC-Gruppe 15) entsteht eine umfassende Herbizidlösung. Der sogenannte PORAFAM TITAN Pack erweitert das Wirkungsspektrum um weitere wichtige Unkräuter:
Acker-Stiefmütterchen
Taubnessel
Ehrenpreis
Hirtentäschelkraut
Vogelmiere
Storchschnabel-Arten
Zusätzlich wird auch die Bekämpfung einkeimblättriger Unkräuter wie Ackerfuchsschwanz ermöglicht.
Hersteller: ADAMA
Zulassungsnummer: 00A972-00
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Weitere Informationen siehe Gebrauchsanleitung des Produkts.