Produktinformationen "Pontos"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Mit dreifacher Traktion gegen Ungräser und Unkräuter.
Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern, Gemeinem Windhalm, Einjähriger Rispe, Ackerfuchsschwanz und
Welschem Weidelgras im Herbst in Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale und Dinkel
Die Kombination der Wirkstoffe Picolinafen und Flufenacet ergibt ein sehr breites Wirkungsspektrum zur Bekämpfung zweikeimblättriger Samen-Unkräuter und Samen-Ungräser im Wintergetreide im Herbst. Der Wirkstoff Picolinafen verhindert eine Ausbildung der Schutzpigmente (Carotinoide) des Chlorophylls der Unkräuter und Ungräser, wodurch das Pflanzengewebe ausbleicht. Er wirkt über Blatt und Boden und wird von Keim- und Laubblättern, Wurzeln und Keimling der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. Im Nachauflaufverfahren steht die Wirkung über das Blatt im Vordergrund. Der Wirkstoff Flufenacet wirkt besonders auf junges, teilungsfähiges Gewebe und hemmt damit das Wachstum junger, wachsender Ungräser und Unkräuter. Flufenacet wird zum größten Teil über die Wurzeln und das Hypokotyl (Keimspross), bei Einsatz im Nachauflauf in geringerem Umfang auch über das Blatt aufgenommen.
Vorteile
- Auch gegen ALS-resistente Unkräuter
- Flexibel für Vor- u. Nachauflauf
- Das Herbizid für die Praxis mit höchster Anwenderfreundlichkeit
Wirkstoff: 240 g/l Flufenacet, 100 g/l Picolinafen
Hersteller: BASF
Zulassungsnummer: 008395-00
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H317 Kann allergische Hautreaktion verursachen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P302+P352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P321 Besondere Behandlung (siehe Kennzeichnungsetikett).
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Enthält Flufenacet, 2-Methylisothiazol-3(2H)-one und 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
reinigen/ indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SPe 4 - Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf
versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw.
in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.