Pixie Pack (1l Saracen Delta + 10l Duplosan Super)
Produktinformationen "Pixie Pack (1l Saracen Delta + 10l Duplosan Super)"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizidlösung mit breitem Unkrautspektrum gegen Ehrenpreis, Ackerstiefmütterchen und Kletten-Labkraut, vorteilhaft aufgrund geringer Gewässerabstandsauflagen und Baustein im Resistenzmanagement aufgrund von mehreren Wirkmechanismen.
Wirkstoff:
500 g/l Diflufenican (41 %) ,
50 g/l Florasulam (4 %),
310 g/l Dichlorprop-P (33,7 % w/w) ,
160 g/l MCPA (17,1 % w/w) ,
130 g/l Mecoprop-P (14,4 % w/w)
Zulassungsnummer: 027953-00 + 00A021-00
Hersteller: Nufarm
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Die
allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln,
sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten
sind zu beachten.