Zum Hauptinhalt springen
Für Landwirte, Firmen und Privatkunden
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Versand ausschließlich innerhalb Deutschland
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler

Oblix 500

Produktinformationen "Oblix 500"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter zur Nachauflaufanwendung in Zuckerrüben, Futterrüben und Gräsern zur Saatguterzeugung

Der in Oblix enthaltene Wirkstoff Ethofumesat wird sowohl über das Blatt als auch über den Boden von den Unkräutern aufgenommen und ist in seiner Wirkung von der Bodenfeuchte abhängig. Ist der Boden bei der Anwendung von Oblix an der Oberfläche abgetrocknet, erfolgt die Hauptwirkung erst nach späteren Niederschlägen. Oblix ist allgemein gut verträglich und im Nachauflaufverfahren zugelassen. Der Anwendungszeitpunkt sollte sich nach dem Stadium der zu bekämpfenden Unkräuter richten. Unkräuter werden am besten während des Auflaufens oder im Keimlingsstadium bekämpft. Dabei hemmt der Wirkstoff das Wachstum der Keimlinge und jungen Unkräuter und führt damit zu ihrem Absterben.

Wirkstoff:
500 g/l Ethofumesat

Hersteller:
UPL

Zulassungsnummer:
00A533-00

Anwenderhinweise

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.