Produktinformationen "Nimrod EC"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
NIMROD EC ist ein spezifisch wirksames Fungizid gegen Echte Mehltaupilze im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenanbau. Der Wirkstoff Bupirimate wirkt kurativ und vorbeugend durch den direkten Kontakt mit dem Schadpilz. Bupirimate wird in der Pflanze zusätzlich lokalsystemisch und translaminar verlagert und kann so auch Schadpilze auf der Blattunterseite erfassen. Die Wirkstoffverlagerung über die Dampfphase ist positiv bei der Bekämpfung besonders in dichten Beständen. Beste Behandlungserfolge sind bei der Anwendung zu Befallsbeginn zu erwarten. Im Kernobstanbau können sowohl Primär- als auch Sekundärbefall gut erfasst werden. Die Anzahl der Mehltaukranken Endknospen können reduziert werden.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Bupirimat: A2
Wirkstoff: 250 g/l Bupirimat enthält Butanol, Kohlenwasserstoffe (C10, C11-C13, Aromate)
Zulassungsnummer: 00A281-00
Hersteller: ADAMA
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.
(SP1) SP1 Mittel und/oder
dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).