Produktinformationen "Merpan 80 WDG (5kg)"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Hochkonzentriertes Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz gegen Schorf und gegen pilzliche Lagerfäulen in Kernobst sowie gegen Sprühfleckenkrankheit an Süß- und Sauerkirschen. Gleichzeitig mit der Schorfbekämpfung im Kernobst werden auch Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria (Obstbaumkrebs), Gloeosporium, Monilia und Botrytis mit erfaßt. Die Pilzkrankheiten werden zum Zeitpunkt der Sporenkeimung bekämpft. Merpan 80 WDG ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Arten und Sorten sind nicht bekannt.
Wirkstoff: 800 g/kg Captan (80 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 024519-00
Hersteller: Adama
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199) Wenn
das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder
selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur
Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B.
Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder
partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4,
wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2))
ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der
Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb
der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu
tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es
nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher
Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden
Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem
Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor
Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF1891) Das
Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der
Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für
das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in
behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach
der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden
sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug
gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(ST1203) Partikelfiltrierende
Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß)
gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung,
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
(ZS.3) 16,7 % des Gemischs bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter inhalativer Toxizität.