Luxinum + Pico
Produktinformationen "Luxinum + Pico"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für
das Herbizid Luxinum von BASF Agricultural Solutions Deutschland GmbH eine
Notfallzulassung für 400.000 Hektar Winterweichweizen erteilt. Vom 1. September
bis 29. Dezember 2026 darf das Produkt zur Acker-Fuchsschwanzkontrolle in
Winterweichweizen vermarktet und angewendet werden.
Acker-Fuchsschwanz ist für den Getreideanbau in Deutschland eine sehr ernste
Bedrohung, die hohe Ertragsverluste von 30-50 % verursachen und in Extremfällen
sogar zu einem kompletten Ertragsausfall auf betroffenenen Flächen führen kann.
Für das zunehmende Problem mit dem Ungras gibt es mehrere Gründe. Zum einen
besitzt der Acker-Fuchsschwanz ein sehr hohes Vermehrungspotential. Eine einzelne Ähre kann bis zu 150 Samen bilden, die im Boden fünf bis sieben Jahre
keimfähig bleiben können. Dadurch verstärkt eine unzureichende Bekämpfung das
Acker-Fuchsschwanzproblem. Zum anderen nehmen Resistenzen gegenüber
Herbizidwirkstoffen aufgrund eingeschränkter Wirkstoffverfügbarkeit und dadurch
wiederholten Einsatz gleicher Wirkstoffgruppen, sowie durch enge Fruchtfolgen mit
hohem Wintergetreideanteil und frühe Saattermine zu. Um ein weiteres
Voranschreiten der Resistenzen zu vermeiden, ist die Verfügbarkeit von Luxinum
so wichtig, denn durch den neuen Wirkmechanismus bei Herbiziden ist nicht nur die
Kontrolle resistenter Biotypen möglich, sondern der neue Wirkstoff erweitert auch
die zur Verfügung stehende Wirkstoffpalette und ist damit ein wichtiges Element im
Resistenzmanagement.
Und Luxinum punktet mit weiteren Vorteilen. Das Produkt hat eine Langzeitwirkung
auf den Acker-Fuchsschwanz und kann im Vorauflauf und im frühen Nachauflauf in
Winterweichweizen eingesetzt werden. Es erreicht sehr hohe Wirkungsgrade von
durchschnittlich über 90 % und benötigt nur eine geringe Bodenfeuchte zur
Aktivierung. „Aber ein Pflanzenschutzmittel kann und sollte das Problem nicht
alleine lösen“, betont Michael Hölter, Leiter der Fachberatung BASF Agricultural
Solutions Deutschland GmbH. Wichtig sei eine ganzheitliche Herangehensweise.
Auch ackerbauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einbau
von Sommerungen in der Fruchtfolge oder eine spätere Aussaat des Winterweizens
sollten genutzt werden, um den Ungrasdruck zu reduzieren.
Hersteller: BASF
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P280 Schutzhandschuhe tragen.
P261 Einatmen von Nebel oder Dampf oder Aerosol vermeiden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes
tragen.
P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife
waschen.
P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.