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Limus Perform

Produktinformationen "Limus Perform"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Stickstoff-Management

Limus® Perform ist ein innovativer Urease-Inhibitor. Das Produkt ist eine Mischung aus zwei synergistischen wirkendend Wirkstoffen (NBPT & NPPT) in einer patentierten Formulierung.

Limus® Perform kann in allen flüssigen harnstoffbasierten Düngemitteln als Schutz gegen gasförmige Stickstoffverluste in Form von Ammoniak (NH3) eingesetzt werden kann. Limus® Perform kann als Fertigformulierung vor der Ausbringung sofort in AHL oder bei der Lagerung in einem AHL-Tank eingemischt werden.

Die beiden Wirkstoffe in Limus® Perform verbinden sich mit den Urease-Enzymen im Boden und unterbrechen damit für einen gewissen Zeitraum die Umwandlung von Harnstoff-N in Kohlendioxid und Ammoniak. Dadurch werden die gasförmigen Ammoniak-Verluste reduziert und somit steht den Pflanzen mehr Stickstoff zu Ernährung zur Verfügung.


Vorteile:
- Verbesserte und patentierte Formulierung mit weniger Eigengeruch und optimaler Mischbarkeit mit AHL
- Mehr N-Effizienz durch Reduzierung der NH3-Emissionen um bis zu 98 %
- Mehrerträge durch Limus Perform gegenüber nur AHL in Winterweizen in BASF Versuchen von +(2-4) dt/ha; leichte Erhöhung des Rohproteinertrages (+4%)
- Verbesserung der N-Bilanz im Rahmen von 5-20 kg N/ha, je nach Anwendungsbedingungen bei und nach der Düngung
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für den Landwirt um 10-30 €/ha je nach Anwendungsbedingungen bei und nach der Düngung und Kultur

Wirkstoff:
N-butylphosphorothioic triamide (NBPT) (Gew.-%:18,94), N-propylphosphorothioic triamide (NPPT) (Gew.-%: 6,31)

Hersteller:
BASF

Anwenderhinweise

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. 27.08.2024 3
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behut- sam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405 Unter Verschluss lagern.
P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen