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Kinsidro Grow+

Produktinformationen "Kinsidro Grow+"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Kinsidro Grow+ ist eine neue Biostimulanzie bestehend aus einem einzigartigen Komplex aus Fulvo- und Huminsäuren ergänzt um Mikronährstoffe. Kinsidro Grow+ unterstützt das Pflanzenwachstum, verbessert sowohl die Wurzelentwicklung als auch das Wachstum der oberirdischen Biomasse und optimiert so die Vitalität Ihrer Kultur.

Vorteile:
- Beschleunigtes Wachstum
- Gleichmäßiger Bestand und erhöhte Vitalität
- Hoher Fulvosäure-Anteil für beste Wirksamkeit bei gleichzeitig geringer Aufwandmenge
- Absicherung von Ertrag und Qualität

Wirkstoff:
Fulvosäuren: 62 % w/w
Gesamt-K2O: 13.6 % w/w
Bor (B): 0.04 % w/w
Kobalt (Co): 0.09 % w/w, chelatisiert mit EDTA
Kupfer (Cu): 0.09 % w/w, chelatisiert mit EDTA
Mangan (Mn): 0.09 % w/w, chelatisiert mit EDTA
Molybdän (Mo): 0.011 % w/w
Zink (Zn): 0.09 % w/w, chelatisiert mit EDTA
Organisches Material: 62 % der Trockenmasse

Hersteller:
Corteva

Weiterführende Informationen

Anwenderhinweise

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahren. Nicht in der Nähe von Lebensmitteln aufbe- wahren. Verpackung nicht wiederverwenden. Nach dem Umgang mit dem Produkt die Hände gründlich waschen. Bei der Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Staub nicht einatmen. Sprühnebel nicht einatmen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Inhalt und Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. Tragen Sie stets persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augen- schutz/Gesichtsschutz.