Zum Hauptinhalt springen
Für Landwirte, Firmen und Privatkunden
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Versand ausschließlich innerhalb Deutschland
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler

Kanemite SC

Produktinformationen "Kanemite SC"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Zur Spinnmilbenbekämpfung an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Hopfen. Der enthaltene Wirkstoff Acequinocyl zeichnet sich durch einen neuen Wirkungsmechanismus aus, der auch Spinnmilben erfasst, die gegen herkömmliche Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen resistent sind.

Kanemite® SC schont viele Nützlinge wie Raubmilben und Florfliegen und ist nicht bienengefährlich.

Vorteile:
- Lange Wirkungsdauer bis zu 4 Wochen
- Schnelle Anfangswirkung und lange Wirkungsdauer gegen alle Stadien der Spinnmilben (Eier, Larven, Adulte). Wirkt auch gegen METI-resistente Stämme
- Wichtiger Baustein für ein effizientes Wirkstoffmanagement
- Ideal einzusetzen z.B. im Wechsel mit Kiron®
- Breites Wirkungsspektrum (Rost- und Weichhautmilben werden reduziert)
- Sehr nützlingsschonend (raubmilbenschonend), nicht bienengefährlich
- Sehr gute Mischbarkeit mit Fungiziden und Insektiziden; sehr gute Verträglichkeit, auch in Mischungen

Wirkstoff: 150 g/l Acequinocyl (14,4 Gew.-%)

Hersteller:
FMC

Zulassungsnummer: 025855-00

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. 

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Weiterführende Informationen