Produktinformationen "Joust"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Joust® mit der innovativen AmideActive – Technologie stellt dem
anspruchsvollen Pflanzenbauer eine völlig neue Prothioconazol – Lösung
für Getreide und Raps bereit. Das Produkt wird schneller aufgenommen und
garantiert damit eine frühere Wirkung und Regenfestigkeit. Pilzliche
Erreger werden damit frühzeitig erfasst und die weitere Ausbreitung
verhindert. Durch den verbesserten Wirkstofftransport in allen
Pflanzenteilen bleibt der Bestand länger vor neuen Infektionen
geschützt.
Hersteller: Nufarm
Zulassungsnummer: 00A972-00
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei
Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten
Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar
vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen
werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(VA271) Bei
der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von
unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m
eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem
verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %
eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der
Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz
AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen
einzuhalten.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.
(VA551) Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.
(VA801) Behälter gründlich spülen.
(VA803) Spritzflüssigkeit beim Ansetzen im Tank kontinuierlich rühren.
(VA804) Anwendungsgeräte gründlich spülen.