Hypontus
Produktinformationen "Hypontus"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Spezialkulturen.
Rostpilze und Blattfleckenerreger gewinnen im Gemüseanbau
an Bedeutung, begünstigt durch fehlende Kontaktfungizide und
Klimaveränderungen. Hypontus® mit dem Wirkstoff Benzovindif-
lupyr bietet eine langanhaltende Wirkung gegen diese Blatt-
krankheiten. Es ist für Spargel, Zwiebelgemüse und Porree
zugelassen und besonders effektiv gegen Spargelrost.
Der Wirkstoff ermöglicht durch seine hohe Fettlöslichkeit ein
Wirkstoffdepot in der Wachsschicht, was eine kontinuierliche
Wirkstoffabgabe und lange Wirkungsdauer gewährleistet.
Für beste Ergebnisse sollte Hypontus protektiv eingesetzt werden.
Wirkstoff: 100 g/l (10,2 Gew.-%) Benzovindiflupyr
Hersteller: Syngenta
Zulassungsnummer:
008405-61
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder
Einatmen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/
Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel
Wasser waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308 BEI Exposition oder falls betroffen:
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten