Produktinformationen "Grecale"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Wirkstoff: 300 g/l Fluazinam, 200 g/l Cymoxanil
Hersteller: Sumi Agro
Zulassungsnummer: 007957-61
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199) Wenn
das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder
selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur
Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B.
Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder
partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4,
wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2))
ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der
Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb
der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu
tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es
nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher
Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden
Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem
Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor
Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF1891) Das
Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der
Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für
das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in
behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach
der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden
sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug
gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS526) Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wir
haften für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels zum
Zeitpunkt seiner Auslieferung aus unserem Lager. Die Beschaffenheit des
Pflanzenschutzmittels, seine Wirkungsweise können aber Bedingungen
unterliegen, auf die weder wir noch unsere Vertriebspartner Einfluss
haben. Zu diesen Bedingungen können gehören: Vielfalt und Konstitution
der Kulturen, Fruchtfolge, Boden- und Witterungsverhältnisse, Transport-
und Lagerungsbedingungen, Menge, Anzahl, Methoden und Verhältnisse der
Anwendung, Beigabe anderer Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe.
Wir schließen die Haftung für solche Umstände und daraus resultierende Folgen aus.
Wir
weisen den Anwender des Pflanzenschutzmittels darauf hin, dass er
gesetzlich verpflichtet ist, vor dem Erwerb und der Anwendung des
Mittels sich sachkundig zu machen, beim beruflichen Anwender den
Sachkundenachweis zu führen und die Anwendungsfähigkeit des
Pflanzenschutzmittels unter Berücksichtigung der dafür festgesetzten
Anwendungsgebiete und –bestimmungen zu prüfen.