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Goltix Titan Belvedere Pack (10l Goltix Titan + 7,5l Belvedere Duo)

Produktinformationen "Goltix Titan Belvedere Pack (10l Goltix Titan + 7,5l Belvedere Duo)"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Damit der  Rübenanbauer seine Rüben auch in Zukunft zuverlässig schützen kann, unterstützen wir ihn in diesem Jahr besonders mit dem GOLTIX® TITAN®- BELVEDERE® Pack. Der ADAMA 360°-Schutz für die Rübe vereint in einem Premium-Vorteilspaket die für höchste Wirkungsgrade notwendigen Marken-Produkte. Dem Landwirt stehen damit die vier wichtigsten verbliebenen Wirkstoffe zur Verfügung. Die Lösung ist zudem hochverträglich für die Rübe und einfach für den Anwender.

Kombination für das Fruchtfolge übergreifende Resistenzmanagement. Mit beiden Produkten zusammen kann selbst resistenter Gänsefuß durch die Extra-Portion Ethofumesat in BELVEDERE DUO noch bekämpft werden. Zudem wird durch die Kombination von GOLTIX TITAN und BELVEDERE DUO die Blattwirkung noch verstärkt.

Phenmedipham und Ethofumesat liegen im Herbizid BELVEDERE DUO in einer feinstvermahlenen Formulierung und einem optimalen Verhältnis vor, so dass das Herbizid bereits alleine ein sehr breites Unkrautspektrum abdeckt und vor allem eine sehr gute Wirkung auf den Weißen Gänsefuß, Kletten-Labkraut und Floh- und Windenknöterich erzielt.

Vorteile:

  • Kombi-Pack aus zwei Premium-Produkten für hohe Wirkungsgrade auf wichtige Unkräuter im Rübenanbau
  • 4 Wirkstoffe zur optimalen Nutzung von Synergieeffekten
  • Hochverträglich für die Rübe und einfach für den Anwender
  • Mit Preisvorteil


Wirkstoff
: 525 g/l Metamitron (45,1 Gew.-%), 40 g/l Quinmerac (3,4 Gew.-%), 200 g/l Phenmedipham (18 Gew.-%), 200 g/l Ethofumesat (18 Gew.-%), enthält 1,2-Benzisothiazol

Zulassungsnummer: 007529-00 +024257-00

Hersteller: ADAMA

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. 

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.