Gnatrol SC
Produktinformationen "Gnatrol SC"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Gnatrol® SC erhielt gemäß Art.51 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Zulassungserweiterung gegen Trauermücken in Gemüsekulturen (Jungkulturen) im Gewächshaus.
Vorteile:
- keine Resistenzbildung
- Nützlingsschonend
- Ausbringung über das Bewässerungssystem
- Mit vielen Düngern mischbar
- Wirkt auch in Substraten mit Perliteanteil
Wirkstoff: 123 g / l Bacillus thuringiensis subsp. israelensis
Zulassungsnummer: 008500-00
Hersteller: Biofa
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Schutz der Ersthelfer:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht
ausreichend trainiert wurden.
Nach Einatmen:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe
ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlieder
anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt
hinzuziehen.
Nach Verschlucken:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei
Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei
ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen
Arzt aufsuchen.