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Produktinformationen "Gachinko"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Voller Einsatz gegen Kraut- und Knollenfäule

Gachinko (Amisulbrom) ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Sulfonamide. Der Wirkstoff unterbricht die mitochondriale Atmung der Pilze. Dadurch werden sämtliche Entwicklungsstadien des Pilzes unterbrochen.

Gachinko besitzt eine sporenabtötende Wirkung.

Der Wirkstoff entfaltet seine Wirkung durch Kontakt und wird translaminar verteilt. Er dringt schnell in die Wachsschicht der Blätter ein und bildet dort ein langanhaltendes Wirkstoffdepot.

Vorteile:

  • Schutz von Blatt- und Knolle
  • Herausragende sporizide Wirksamkeit
  • Aufwandmengenflexibilität bei hoher Leistungsfähigkeit
  • Idealer Resistenz- und Mischpartner im Spritzprogramm
  • Preisgünstige Alternative 

Wirkstoff: 200 g/l Amisulbrom

Hersteller:
Corteva

Zulassungsnummer:
026282-60

Anwenderhinweise

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgungzuführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmit- telbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)