Funguran Progress
Produktinformationen "Funguran Progress"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Funguran® progress - das Kupferhydroxid in der modernsten Formulierung
Funguran® progress wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid vorbeugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit Funguran® progress nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird. WMFM1 - Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1.
Wichtig für die volle Wirksamkeit von Funguran® progress ist ein möglichst lückenloser Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran® progress auf der Pflanze äußerst haftfähig. Es wird von nachfolgendem Regen nur langsam wieder abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.
Vorteile:
- Kupferhydroxid in der modernsten Formulierung
- Nicht rückstandsrelevant
- Sorgt für festes Stützgewebe und die Bildung von Lignin
Wirkstoff: 537 g/kg Kupferhydroxid (53,7 Gew.-%) (Kupfergehalt 350 g/kg)
Zulassungsnummer: 006896-00
Hersteller: Certis
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn
das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder
selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur
Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B.
Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder
partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4,
wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2))
ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der
Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb
der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu
tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es
nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher
Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden
Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem
Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor
Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF182 Beim
Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe
(Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF194 Beim
Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der
Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten
auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden
nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von
einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF615 Für
die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen
nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift
verwendet werden.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS206 Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug
gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VA213 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.