Produktinformationen "Frutogard"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
FRUTOGARD® - Der Dreifach-Impfstoff für Ihre Reben gegen Peronospora und abiotischen Stress
FRUTOGARD® impft Ihre Weinreben für die Abwehr von Peronospora. Es verbessert zusätzlich die Vitalität und erhält die Gesundheit der Pflanzen. Setzen Sie FRUTOGARD® mit den ersten Peronospora-Behandlungen ein. Durch die Formulierung mit Braunalgenextrakt und pflanzlichen Aminosäuren ist FRUTOGARD® besonders aktiv. Eine Kombination mit Kontaktfungiziden wie CUPROZIN® progress wird empfohlen.
- Neu im Weinbau: Pflanzenschutzmittel mit Meeresalgenextrakt sowie pflanzliche Aminosäuren
- Verbessert die Vitalität und erhält die Gesundheit der Pflanzen
- Gegen Peronospora mit Zusatzwirkung gegen Oidium und Schwarzfäule nach eigener Erfahrung
Der dreifach-Impfstoff für Ihre Reben - denn Meer bringt mehr.
Wirkstoff: 342 g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) (26,3 Gew.-%). Enthält ca. 370 g/l Algenextrakt als Netzmittel.
Zulassungsnummer: 007839-60
Hersteller: Certis
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist
sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-EEWE Es
ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit
direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung
in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes
Schuhwerk getragen werden.
SF1811 Es ist
sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und
bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von
unbeteiligten Dritten nicht betreten wird. Bei der Arbeit nicht rauchen,
essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor
den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augenspülvorrichtung
bereithalten. Aerosole nicht einatmen.