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Frutogard

Produktinformationen "Frutogard"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

FRUTOGARD® - Der Dreifach-Impfstoff für Ihre Reben gegen Peronospora und abiotischen Stress

FRUTOGARD® impft Ihre Weinreben für die Abwehr von Peronospora. Es verbessert zusätzlich die Vitalität und erhält die Gesundheit der Pflanzen. Setzen Sie FRUTOGARD® mit den ersten Peronospora-Behandlungen ein. Durch die Formulierung mit Braunalgenextrakt und pflanzlichen Aminosäuren ist FRUTOGARD® besonders aktiv. Eine Kombination mit Kontaktfungiziden wie CUPROZIN® progress wird empfohlen.

- Neu im Weinbau: Pflanzenschutzmittel mit Meeresalgenextrakt sowie pflanzliche Aminosäuren
- Verbessert die Vitalität und erhält die Gesundheit der Pflanzen
- Gegen Peronospora mit Zusatzwirkung gegen Oidium und Schwarzfäule nach eigener Erfahrung

Der dreifach-Impfstoff für Ihre Reben - denn Meer bringt mehr.

Wirkstoff: 342 g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) (26,3 Gew.-%). Enthält ca. 370 g/l Algenextrakt als Netzmittel.

Zulassungsnummer: 007839-60

Hersteller:
Certis

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. 

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-EEWE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF1811 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augenspülvorrichtung bereithalten. Aerosole nicht einatmen.

Weiterführende Informationen