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Flua Power

Produktinformationen "Flua Power"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Flua® Power ist ein selektiv-wirkendes Graminizid zur Bekämpfung von Ausfallgetreide, einjährigen einkeimblättrigen Unkräutern und Quecke im Raps. Das Produkt ist darüber hinaus in weiteren Ackerbau- und Sonderkulturen wie unter anderem Zucker- und Futterrübe sowie Ackerbohne und Lupinen zugelassen. Die spezielle ISOlink-Formulierung des Wirkstoffes 150 g/l Fluazifop-Butylester sorgt für eine schnelle und gleichmäßige Verteilung über das gesamte Blatt. Flua® Power wird im Herbst zusammen mit dem Belkar® Power Pack eingesetzt.

Vorteile:
- Tankmischung mit Belkar®
-
Nachhaltige Kontrolle von Ausfallgetreide und Trespe ​
-
Überragende Verträglichkeit dank ISOlink Formulierung

Wirkstoff: 128,05 g/l Fluazifop-P (150 g/l als Butylester) (15,8 % w/w) Enthält ca. 170 g/l Paraffinöl als Lösungsmittel.

Zulassungsnummer: 00A501-00

Hersteller:
Nufarm

Anwenderhinweise

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. 

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.