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Produktinformationen "Dimmer"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Dimmer® - Grundierung gegen Sonnenbrand

Dimmer® ist ein natürliches und innovatives Pflanzenstärkungsmittel aus Algen. Die mit Dimmer® applizierte Schicht wirkt wie eine Sonnencreme und schützt Ihre Kultur zuverlässig gegen Hitze- und Strahlungsstress. Durch die Anwendung bildet sich ein dünner, unsichtbarer Barrierefilm auf der Kultur. In ihm sind Pigmente enthalten, die das Eindringen von Infrarot- und UV-Strahlung verhindert. Die reduzierte Expostion gegenüber der Strahlung verhindert einen zu starken Temperaturanstieg innerhalb der Frucht und schützt sie vor Sonnenbrandschäden.

Vorteile
- Schützt zuverlässig gegen alle Arten von Sonnenbrand und Hitzeschäden
- Keine Rückstände oder Wartezeiten
- Auch für den biologischen Anbau geeignet

Zulassungsnummer:
00A687-00

Hersteller: Plantan

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
- Persönliche Schutzausrüstung: Keine weiteren Informationen verfügbar
- Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille
- Handschutz: Schutzhandschuhe
- Haut-/Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen
- Thermische Gefahren: Keine weiteren Informationen verfügbar
- Sonstige Angaben: Keine weiteren Informationen verfügbar
- Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
- Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Weiterführende Informationen