Produktinformationen "Diabolo"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Wasserlösliche Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf, Fusarium-Arten und Trockenfäule an Pflanzkartoffeln.
Diabolo® ist eine wasserlösliches Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf, Fusarium-Lagerfäule und Phomafäule an Pflanzkartoffeln. Zulässig ist ausschließlich die Anwendung als Fungizid gegen Silberschorf (Helminthosporium solani), Fusarium-Lagerfäule (Fusarium spp.) und Phomafäule (Phoma spp.) an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung).
Vorteile:
Wirkstoff: 100 g/l Imazalil
Zulassungsnummer: 025584-00
Hersteller: Certis
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug
gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS510 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS520 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS620 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1102 Partikelfiltrierende
Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß)
gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung,
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1203 Partikelfiltrierende
Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß)
gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung,
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VA212 Anwender dürfen nicht mehr als 135 Tonnen Kartoffeln pro Arbeitstag behandeln.
Bei
der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und
Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Dämpfe nicht einatmen.