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Deccopyr Pot

Produktinformationen "Deccopyr Pot"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Zur Bekämpfung der Lagerfäule nach der Ernte bei Äpfeln und Birnen im Lager.

Wirkstoff: 300g/kg Pyrimethanil

Vorteile:
- sehr einfache Anwendung - passend zum Lagerschema
- Einsatz im Lager spart Lagerfäulebandlung in der Obstanlage
- Top Wirkungsgrad durch die Anwendung im Lager
- Schützt kelch- und kernhausanfällige Sorten vor erntebedingten Infektionen
- Erfüllt die Rückstands-Anforderungen des Handels

Zulassungsnummer: 00A318-00/00

Hersteller: UPL

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P261 Einatmen von Rauch vermeiden.

P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt und/oder Behälter gemäß den Vorschriften zu gefährlichen Abfällen der Entsorgung zuführen.