Produktinformationen "Cyperkill MAX"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Insektizid mit breitem Wirkungsspektrum gegen beißende und saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Verwendung durch berufliche Anwender. Wirkstoff: 500 g/l (47.46 Gew.-%) Cypermethrin
Wirkstoff: 500 g/l Cypermethrin 47.46 Gew.-%
Zulassungsnummer: 007456-00
Hersteller: UPL
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB193) Das
Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des
Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass
äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser
Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere
Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab
oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SPo5) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
(SPo 5 ) Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.