Produktinformationen "Cropcover CC-2000"
CropCover®, formuliert mit amylofol®, ist ein innovatives Haftmittel. amylofol® ist eine stärkebasierte Substanz, welche aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wird. Sie ist ungiftig, nicht brennbar, vollständig biologisch abbaubar und
reversibel wasserlöslich. Außerdem bildetamylofol® die Basis der hervorragenden Haft- und Beschichtungseigenschaften und wird in eigens hierfür entwickelten und patentiertem Verfahren der amynova polymers® GmbH im eigenen Werk
hergestellt.
WARUM CROPCOVER® EINSETZEN?
CropCover® wird als Haftmittel zusammen mit Pflanzenschutzmitteln und Blattdüngern ausgebracht. Während bei starken Niederschlägen CropCover® ein Abspülen von Herbiziden und Fungiziden stark vermindert, wird bei
Insektiziden zusätzlich die Verdunstung und Verdampfung bei hohen Temperaturen minimiert. CropCover® bildet beim Abtrocknen des Spritzbelages auf der Blattoberfläche einen Stärkefilm. In diesem werden
Pflanzenschutzmittel und/oder Blattdünger wie in einem Depot gespeichert [keine Wirkstoffverkapselung]. Bei Regen oder Tau nimmt dieser Stärkefilm Wasser auf. Dabei bildet sich ein stark haftendes Gel [Abwaschfestigkeit bis 100
mm], welches sich mit den Pflanzenschutzmitteln und/oder Blattdüngern auf dem Blatt weiter verteilt [Benetzung] und so länger von der Pflanze aufgenommen werden kann. Bei der Anwendung von flüssigen Pflanzenschutzmitteln und Blattdüngern empfehlen wir den Einsatz von CropCover® CC-1000, während bei pulverförmigen Pflanzenschutzmitteln der Einsatz von CropCover® CC-2000 von Vorteil ist.
Vorteile
- Erhöhung Abwaschfestigkeit
- Steigerung Wirkungsgrad
- Reduzierung Abiotischer Stress
- Natürliche Slow-Release Technology
Hersteller: amynova polymers
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Die Hinweise zum Anwenderschutz entnehmen Sie bitte aus der Gebrauchsanleitung des Produkts.