Callisto P Flexx
Produktinformationen "Callisto P Flexx"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Dauerwirkung gegen Hühnerhirse & Unkräuter mit alternativem Bodenwirkstoff!
Syngenta bietet weiterhin hochwirksame Herbizide mit Dauerwirkung im Mais! Der Einsatz von unserem neuen Callisto P Flexx Pack mit der Kombination aus Callisto, Peak und Merlin Flexx kann
optimal an die aktuellen lokalen Gegebenheiten angepasst werden, um den
oft wechselnden Einsatzbedingungen Rechnung zu tragen (Einmalbehandlung
/ Spritzfolge). Mit dem alternativen Bodenwirkstoff Isoxaflutole aus Merlin Flexx, ist auch bei diesem Produkt ein langanhaltender Schutz gegen Hühnerhirsen und Unkräuter garantiert.
Gleichzeitig ist die Lösung hochflexibel und an verschiedenen Standorten einsetzbar, da bewusst auf eingeschränkte Wirkstoffe wie Terbuthylazin oder Chloracetamide verzichtet wird. Peak bringt hervorragende Kontrolle von Problemunkräutern (z.B. Knöteriche, Ampfer) und von Zwischenfruchtarten. Der langjährig bewährte Wirkstoff Mesotrione aus Callisto sorgt mit seiner hoch blattaktiven Wirksamkeit für zusätzliche Wirkungsstabilität gegen Unkräuter und für eine Basiswirkung gegen Hirsen.
Vorteile:
- Langanhaltende Wirkung
- Flexibel einsetzbar
- sichere Wirkung
Wirkstoff: 240 g/l Isoxaflutole, 240 g/l Cyprosulfamide (Safener), 100 g/l Mesotrione, 750 g/kg Prosulfuron
Hersteller: Syngenta
Zulassungsnummer: 00A980-00 + 044660-00 + 004788-00
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Leere Behälter dürfen nicht wiederverwendet werden!