Produktinformationen "Butisan"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräuter in Winterraps, Speiserüben, Radieschen, Rettich, Sommerraps, Leindotter, Johanniskraut, Grünkohl, Pak Choi, Chinakohl, Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Kohlrabi, Blumenkohle, Kopfkohle, Kohlrübe, Rucola-Arten, Zierpflanzen, Rosenkohl und Zierpflanzen.
Wirkstoff: 500g/l Metazachlor
Zulassungsnummer: 043401-00
Hersteller: BASF SE
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerirsch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs-und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen.
- (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
- Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen.
- (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
- Hinweise zum Wiederbetreten: Behandelte Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden.